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Allgemeine Reisebedingungen der BVB-Touristik / FREIZEITREISEN KG

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen BVB-Touristik Freizeitreisen KG („BVB-Touristik“) und dem Reisenden (m/w/d), dem „Kunden“, aus dem Programm und Katalog der BVB-Touristik. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung oder bei Vermittlung einer solchen und nicht für Tagesfahrten. Die ARB gelten ferner nicht für Verträge mit einem Unternehmer (§ 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB). Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

1.2 Bei der Vermittlung der Reisen anderer Reiseveranstalter, die in der Reiseausschreibung benannt werden, gelten diese ARB nicht, sondern die Reisebedingungen des anderen Veranstalters, wenn diese wirksam bei Vertragsschluss einbezogen wurden.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde BVB-Touristik den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise und auf Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Buchungsauftrag erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Buchungsauftrag kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

2.2 Der Reisevertrag kommt nach Anmeldung des Kunden nach Ziffer 2.1 oder 2.2 in jedem Fall mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch BVB-Touristik zustande. BVB-Touristik bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail / als E-Mail-Anhang) direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform.

2.3 Reisevermittler (z. B. Reisebüros, Online-Portale) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BVB-Touristik nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von BVB-Touristik hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich BVB-Touristik mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Flug- oder Schiffsgesellschaft, oder zu Problemen bei der Einreise führen.

2.5 BVB-Touristik weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen BVB-Touristik und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Leistungen von BVB-Touristik

Die Leistungsverpflichtung von BVB-Touristik ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, auf der Website, oder im individuellen Angebot an den Kunden.

4. Bezahlung

4.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung, wie in der Reisebestätigung angegeben, i. d. R. in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises, sofort fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor dem Reisebeginn oder bei Tagesfahrten, ist der komplette Reisepreis unverzüglich fällig und nach Erhalt des Sicherungsscheines zu zahlen. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Maßgeblich für eine rechtzeitige Zahlung des Kunden ist der Eingang der Gutschrift bei BVB-Touristik. Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist BVB-Touristik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann BVB-Touristik vom Kunden Schadensersatz verlangen, der sich der Höhe nach an der Rücktrittsentschädigung der Ziffern 6.2 oder 6.3 orientiert, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

4.3 Rücktrittsentschädigungen im Fall eines Rücktritts des Kunden (siehe Ziffer 6.2 / 6.3) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

4.4 Auf Wunsch kann der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte wählen und erhält sodann einen separaten Zahlungslink, für den er die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto sodann erteilt. Hat BVB-Touristik diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von BVB-Touristik vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet, oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und BVB-Touristik ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihren Fälligkeiten, und soweit die durch den Sicherungsschein dokumentierte Insolvenzabsicherung besteht, abgebucht.

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

5.1 BVB-Touristik behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird BVB-Touristik den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BVB-Touristik führt.

5.2 BVB-Touristik behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann etwa der Fall sein bei Änderungen von Transfer- und Flugzeiten, etwa durch die Flug- oder Busgesellschaften um bis zu vier Stunden, wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen, erforderlichen und angemessenen Routenänderungen des Transportmittels (Schiff, Pkw / Bus oder Flugzeug) sowie bei Austausch des Transportmittels in ein gleichwertiges, insbesondere aus Sicherheits-, Witterungs-, seemännischen Gründen oder aus Gründen von zwingend notwendigen Reparatur- oder Wartungsarbeiten des Beförderungsmittels, in angemessenem Umfang. Dies gilt auch für das Nichtanlaufen von einzelnen Häfen oder der erforderlichen Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge von Programmpunkten, von Strecken oder Teilstrecken aufgrund von Wetter- , Wind- oder anderen Witterungsbedingungen, oder bei Ausfall von Verkehrsmitteln. Ebenso behält BVB-Touristik sich vor, statt der gebuchten Hotels oder Schiffe angemessene Ersatzhotels oder Ersatzschiffe zum Einsatz zu bringen. BVB-Touristik hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BVB-Touristik sie nicht einseitig vornehmen. BVB-Touristik kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von BVB-Touristik bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann BVB-Touristik die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann BVB-Touristik dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von BVB-Touristik bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.4 BVB-Touristik kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die BVB-Touristik den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BVB-Touristik oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann BVB-Touristik vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat BVB-Touristik die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von BVB-Touristik und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

– bis 45. Tag vor Reisebeginn                                   20 % des Reisepreises

– bis 22. Tag vor Reisebeginn                                  30 % des Reisepreises

– vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn             40 % des Reisepreises

– vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn               50 % des Reisepreises

– vom 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn                        80 % des Reisepreises

– vom 1. Tag bis Reisebeginn

/ am Tag des Reisebeginns                                       90 % des Reisepreises

 

Bei Flugreisen:

– bis 45. Tag vor Reisebeginn                                   20 % des Reisepreises

– bis 31. Tag vor Reisebeginn                                   30 % des Reisepreises

– vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn              40 % des Reisepreises

– vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn              70 % des Reisepreises

– vom 14. bis  5. Tag vor Reisebeginn                      85 % des Reisepreises

/ ab 4. Tag des Reisebeginns                        90 % des Reisepreises

 

Beim Programm „Kur & Wellness“:

– bis 30. Tag vor Reisebeginn                                   20 % des Reisepreises

– vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn              50 % des Reisepreises

– vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn                60 % des Reisepreises

– vom 7. Tag bis Reisebeginn

/ oder bei Nichterscheinen                                        90 % des Reisepreises

 

Bei Kreuzfahrten / Schiffsreisen:

– bis 90. Tag vor Reisebeginn                                   20 % des Reisepreises

– vom 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn                     35 % des Reisepreises

– vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn                     50 % des Reisepreises

– vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn                     60 % des Reisepreises

– vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                     70 % des Reisepreises

– vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn                       80 % des Reisepreises

– vom 7 bis 1. Tag vor Reisebeginn

am Tag des Reisebeginns /

bei Nichterscheinen                                                90 % des Reisepreises

 

 Bei Kreuzfahrten mit den Schiffen von SE-Tours:

 – bis 30. Tag vor Reisebeginn                                   20 % des Reisepreises

– vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn              50 % des Reisepreises

– vom 21. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn                75 % des Reisepreises

– vom 1. Tag bis Reisebeginn

/ oder bei Nichterscheinen                                        90 % des Reisepreises

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass BVB-Touristik ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist.

6.3 BVB-Touristik behält sich vor, anstelle der in Ziffer 6.2 genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern. Diese Entschädigung bestimmt sich dabei nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung tatsächlich ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Auf Wunsch des Kunden kann BVB-Touristik die Höhe der Entschädigung begründen.

6.4 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von BVB-Touristik über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.

7. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn, Ersatzpersonen

7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder des Schiffes (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt BVB-Touristik bis 36 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,- je Umbuchungsvorgang. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 36. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.2 / Ziffer 6.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Umbuchungen von Flugreisen und Kreuzfahrtreisen.

7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BVB-Touristik nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. BVB-Touristik kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber BVB-Touristik als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. BVB-Touristik darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt BVB-Touristik dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Dem Kunden wird weiterhin geraten, eine Auslands-Reisekrankenversicherung mit umfassenden Deckungsschutz im Ausland, die Rücktransporte aus dem Ausland versichert, mit Gültigkeit für die gesamte Dauer und Zielländer der Reise abzuschließen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die BVB-Touristik ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

10. Rücktritt und Kündigung durch BVB-Touristik

10.1 BVB-Touristik kann bis 28 Tage (bei Tagesfahrten 48 Stunden) vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.

10.2 BVB-Touristik kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn BVB-Touristik aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. BVB-Touristik hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

10.3 Tritt BVB-Touristik nach 10.1 oder 10.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.

11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von BVB-Touristik oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit BVB-Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat BVB-Touristik den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. BVB-Touristik kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann BVB-Touristik die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat BVB-Touristik Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BVB-Touristik innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch BVB-Touristik verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält BVB-Touristik hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

11.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen ist unverzüglich an Ort und Stelle bei der zuständigen Fluggesellschaft die Verlust- oder Schadensanzeige nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen.

11.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Insbesondere bei der Verwendung von Rail & Fly-Tickets ist eine so rechtzeitige Ankunft am Flughafen zu gewährleisten, dass der Check-in sowie die Sicherheits- und Gesundheitskontrollen vor dem Abflug ordnungsgemäß durchlaufen werden können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden, Überprüfungspflicht der körperlichen Konstitution des Passagiers für die Reise, Schadensminderungspflicht, Sonderbestimmungen

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und seinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist. Er hat dabei zu berücksichtigten, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine solche handeln kann, bei der ärztliche Hilfe nicht immer verfügbar ist. Im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen ist der Kunde verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen, das seine Reisefähigkeit nachweist.

12.2 Wird die Erbringung der Leistung BVB-Touristik i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Reisende wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist (z. B. Antritt der Reise ohne zwingend notwendige Begleitung), so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt der Reisende schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.

12.3 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er BVB-Touristik auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12.4 Bei Rund- und Programmreisen sind Tiere von der Beförderung ausgeschlossen. Bei sonstigen Reisen ist die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren (nur “Taschenhunde”) in jedem Falle bei Buchung anzufragen.

13. Haftung und Haftungsbeschränkung von BVB-Touristik

13.1 Die vertragliche Haftung von BVB-Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

13.2 Für Schiffsreisen gilt: Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstigen Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

BVB-Touristik ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht  die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, welchen der Betrieb in der EU untersagt ist, findet der Kunde in einer Übersetzung auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

BVB-Touristik informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungs-landes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

16. Datenschutz, Widerspruchsrechte

16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert BVB-Touristik den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der service@bvb-touristik.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder BVB-Touristik unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

16.2 Mit einer Nachricht an service@bvb-touristik.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17. Schlussbestimmungen, Hinweis Verbraucherschlichtung

17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und BVB-Touristik findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BVB-Touristik vereinbart.

17.2 BVB-Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: BVB-Touristik / Freizeitreisen KG, Geschäftsführer/in: Frau Andrea Rietdorf-Bepler und Herr Claudio Kastner, Grenzallee 15, 12057 Berlin, Tel: +49 (0) 30-68 38 90, Fax: +49 (0) 30-68 38 92 00, service@bvb-touristik.de, www.bvb.touristik.de; USt.-ID: DE136662440, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040 4119-1919, Fax: 040 4119-3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Internet: https://www.hmrv.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. BVB-Touristik/ Freizeitreisen KG vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.